Im Allgemeinen sollen Warntafeln zum Hinweis auf Risiken, mögliche Gefahren und den Transport von gefährlichem Gut hinweisen. Hierfür gibt es genau festgelegte Vorschriften, die in der ADR/GGVSE festgehalten sind. Für Gefahrenguttransporte besteht eine Kennzeichnungspflicht mit orangefarbiger Beschilderung. Es müssen zwei rechteckige Tafeln senkrecht an der Beförderungseinheit angebracht werden. Genauer gesagt senkrecht an der Längsachse und eindeutig sichtbar vorn sowie hinten.
Das Material der Tafeln muss einen rückstrahlenden Effekt haben. Der genauer Rückstrahlwert ist ebenfalls in der ADR/GGVSE vorgeschreiben. Daraus ergibt sich, dass auch die Herstellung dieser Warnschilder nach genauen Anweisungen erfolgen muss. Der Farbton richtet sich nach dem „tichromatischen Normvalenzsystem“. Für das Material der Tafeln gilt im Allgemeinen die Regelung, dass es sich selbst nach einer viertelstündigen Feuereinwirkung nicht von der Halterung lösen darf. Kontrollbehörden betrachten daher Warntafeln mit magnetischer Haftung als ungeeignet. Die Regelung besteht seit dem 1. Juli 2007.
![]() Abfall-Warntafeln richten sich nach dem Abfallbeseitigungsgesetz |
![]() Warnmarkierungen für Fahrzeugbegrenzungen & Länge richten sich nach der ECE-EURO-Norm 70 |
![]() Hinweisschilder für Höchstgeschwindigkeit richten sich nach der StVZO |
![]() Warnmarkierungen für Hubladebühnen richten sich nach StVZO § 53 b und UVV/VBG |
![]() Park-Warntafeln werden beim Parken an unbeleuchteten Stellen angebracht |
![]() Hinweisschilder für Schulbusse sind gem. BOKraft § 33 Absatz 4 geregelt |
![]() Hinweisschild für den Transitverkehr |
![]() Ziffern-Warntafeln sind im Normalfall an Tanks und “losen Schüttungen” befestigt |
![]() Biohazard warnt vor biologischer Gefahr |
![]() Radioaktivität warnt vor radioaktiver Strahlung |
![]() Gift warnt vor giftigen Stoffen |
![]() Explosiv warnt vor Explosionsgefahr |
![]() Feuergefahr warnt vor Feuergefahr |
![]() Rauchverbot |
![]() Betreten verboten |
![]() Vorsicht bissiger Hund soll nicht unerwähnt bleiben. |